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Nutzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zum 1.000 m Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen
Beschluss / Bekanntmachung
Nutzung der Länderöffnungsklausel im BauGB zum 1.000 m Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen
13.10.2020
BV 07-2020
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